Die Beratung im Erbrecht und Vertretung erstreckt sich nicht nur auf das Vererben, sondern umfasst auch den Bereich des Vermögensüberganges zu Lebzeiten. Sind Vermögenswerte vorhanden, dürfen auch die steuerlichen Aspekte nicht außer Acht gelassen werden.

Im Rahmen der Beratung sollte daher nicht nur ein Testament oder Vermächtnis, sondern auch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten angedacht werden. Die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig, beispielsweise bei der Frage, ob jemand Erbe, Vermächtnisnehmer, Geschenknehmer auf den Todesfall oder bis auf den Pflichtteil beschränkter Erbe sein soll.

Zur Sicherstellung der Wünsche des Verfügenden bietet das Erbrecht auch die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung.

Ich begleite Sie bei der Gestaltung der Nachfolge durch

  • Gründliche Beratung bei testamentarischen Vermögensübertragung
  • Überprüfen und Anpassen bereits getroffener letztwilliger Verfügungen
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und
  • Ausführung der Testamentsvollstreckung