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Die Beratung
im Erbrecht und Vertretung erstreckt sich nicht nur auf das Vererben, sondern
umfasst auch den Bereich des Vermögensüberganges zu Lebzeiten.
Sind Vermögenswerte vorhanden, dürfen auch die steuerlichen Aspekte
nicht außer Acht gelassen werden.
Im Rahmen der Beratung sollte daher nicht nur ein Testament
oder Vermächtnis, sondern auch eine Vermögensübertragung
zu Lebzeiten angedacht werden. Die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten
sind vielfältig, beispielsweise bei der Frage, ob jemand Erbe,
Vermächtnisnehmer,
Geschenknehmer auf den Todesfall oder bis auf den Pflichtteil beschränkter
Erbe sein soll.
Zur Sicherstellung der Wünsche des Verfügenden
bietet das Erbrecht auch die Möglichkeit der Testamentsvollstreckung.
Ich begleite Sie bei der Gestaltung der Nachfolge durch
- Gründliche Beratung bei testamentarischen Vermögensübertragung
- Überprüfen und Anpassen bereits getroffener letztwilliger Verfügungen
- außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von erbrechtlichen
Ansprüchen, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und
- Ausführung der Testamentsvollstreckung
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