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Das Arbeitsrecht
regelt sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Während bei Abschluss des Arbeitsvertrages eine weitgehende Übereinstimmung
der Interessenlagen besteht, kann sich das bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
naturgemäss ganz anders darstellen.
Das Arbeitsrecht weist zahlreiche Besonderheiten auf, je
nachdem, in welcher Branche der Dienstgeber/Dienstnehmer tätig ist.
Viele Bestimmungen sind zwingend und dürfen nicht einseitig zu Lasten
des Dienstnehmers geändert werden.
Welche Lösung auch immer von Ihnen als Arbeitgeber
oder Arbeitnehmer angestrebt wird:
Ich begleite Sie auf Ihrem Weg, mit dem Ziel
- einen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerechten Arbeitsvertrag zu verhandeln und abzuschliessen
- im Falle der Vertragsbeendigung eine sachgerechte und gesichtswahrende Lösung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen
- Ihren Anspruch nach Möglichkeit aussergerichtlich zu regeln
- wenn erforderlich, Ihren Anspruch auch bei Gericht zu vertreten und durchzusetzen
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