Nach österreichischem Recht können die Vertragspartner ihre Geschäftsbeziehung grundsätzlich frei regeln, es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Allerdings gilt es zu beachten, dass es im Bereich des Arbeits- und des Mietrechtes, aber auch bei Verträgen mit Verbrauchern zwingende gesetzliche Vorschriften gibt, die keine Schlechterstellung des Arbeitnehmers, Mieters oder Verbrauchers erlauben. Nicht zuletzt sind auch die europäischen Wettbewerbsvorschriften zu beachten.

Es liegt daher in Ihrem Interesse, klare vertragliche Regelungen mit Ihrem Geschäftspartner, aber auch mit Ihrem privaten Vertragspartner zu treffen, die die Pflichten, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und gegebenenfalls die Haftung umfassend regeln.

Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zur

  • umfassenden rechtlichen Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Kauf-, Übergabe-, Miet- und Pachtverträgen
  • Überprüfung und Überarbeitung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen (auch in englischer Sprache)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen

 

Perfekte italienische Sprachkenntnisse erlauben auch Vertragsverhandlungen vor Ort...