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Nach
österreichischem Recht können die Vertragspartner ihre Geschäftsbeziehung
grundsätzlich frei regeln, es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Allerdings gilt es zu beachten, dass es im Bereich des Arbeits- und des
Mietrechtes, aber auch bei Verträgen mit Verbrauchern zwingende gesetzliche
Vorschriften gibt, die keine Schlechterstellung des Arbeitnehmers, Mieters
oder Verbrauchers erlauben. Nicht zuletzt sind auch die europäischen
Wettbewerbsvorschriften zu beachten.
Es liegt daher in Ihrem Interesse, klare vertragliche Regelungen
mit Ihrem Geschäftspartner, aber auch mit Ihrem privaten Vertragspartner
zu treffen, die die Pflichten, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung
und gegebenenfalls die Haftung umfassend regeln.
Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zur
- umfassenden rechtlichen Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
- Vorbereitung und Durchführung von Kauf-, Übergabe-, Miet- und Pachtverträgen
- Überprüfung und Überarbeitung von Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen (auch in englischer Sprache)
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
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Perfekte italienische Sprachkenntnisse
erlauben auch Vertragsverhandlungen vor Ort...
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