Zu diesem Rechtsgebiet gehören die vielfältigen Angelegenheiten, die den Unternehmer bei seiner kaufmännischen Tätigkeit begleiten:

der Warenkauf von der formgerechten Bestellung bis zur Annahme, der Werk- und Dienstvertrag, Leasing und Schadenersatz, aber auch Sondergebiete wie z.B. das Zollrecht.

Von wesentlicher Bedeutung sind auch alle grundsätzlichen Fragen des Vertragsabschlusses, der Vertragsbeendigung und möglicher Leistungsstörungen wie Spät- oder Schlechterfüllung und sonstige Mängel sowie Fragen der Haftung einschließlich Produkthaftung und Gewährleistung.

Schließlich gehört auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen zu den im Bereich des Wirtschafts- und Unternehmensrechtes angebotenen Tätigkeiten.

Ich begleite Sie auf Ihrem Weg durch

  • Beratung beim Erstellen, Überprüfen und bei der Änderung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung bei der Vertragsbeendigung, einschließlich Rücktritt vom Vertrag sowie bei Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung gegenüber Abgabenbehörden in Zollrechtsangelegenheiten

 

Räumliche Nachbarschaft
zu großen Wirtschaftskanzleien ermöglicht auch die Übernahme
von wirtschaftsrechtlichen Spezialfällen und größeren Causen.